In fast allen Ländern ist es so, dass ein Mindestaufenthalt von 183 Tagen notwendig ist, um eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung zu erhalten. Nun habe ich gelesen, dass es in Paraguay nicht der Fall sei, sondern nur die Daueraufenthaltsgenemigung (Cedula) und die Anmeldung beim Finanzamt notwendig sei, um dort mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig zu sein. Um diese Cedula zu beantragen und zu behalten, müsse man nur ein mal alle 3 Jahre einreisen.