Nichtabgabe Steuererklärung
vom 29.1.2007
30 €
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, wenn ich umgehend die Steuererklärungen nachreiche, da ich in dem betreffenden Jahr einen Verlust erwirtschaftet habe und die Umsatzssteuervorauszahlungen korrekt abgeführt worden sind, so dass eigentlich keinerlei Steuern mehr zu zahlen sind ? Oder bedeutet die Einspruchsentscheidung, dass ich die Steuern aus dem Bescheid "endgültig" zahlen muss, unabhängig von den in der Steuererklärung dargelegten Tatsachen ?