Abfindungszahlung und Umzug in die Schweiz
vom 11.11.2011
40 €
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Nun meine Frage: Wenn ich den Bruttobetrag meiner 2 Monatsgehälter (10000€) in eine Rüruprente einzahlen würde, wird hier zur Anwendung der fünftel-Regelung für meine Abfindung mein Einkommen in Deutschland mit 0€ angesetz?... erfolgt hier eine Nachbesteuerung auf die Abfindung oder was ist der früheste Zeitpunkt für eine Rückkehr (Wohnsitz) nach Deutschland ohne einer Nachbesteuerung?