Hinterziehung
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Folgender Fall: Im Jahr 2000 habe ich mich in Deutschland abgemeldet und auf den Kanarischen Inseln angemeltet. Seither bin ich in D beschränkt steuerpflichtig. 2002 habe ich die Kanarischen Inseln verlassen und war seither ständig in Europa auf Reisen. Eine Abmeldung meinerseits erfolgte nicht auf den Kanaren und zum dortigen Finanzamt hatte ich keinen Kontakt.