Das Fahrzeug wurde jedoch nicht genutzt, es wurden keinerlei Betriebskosten, Steuern oder Reparaturen als Betriebsausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt stellt mich jetzt vor die Entscheidung: entweder, ich akzeptiere, daß ich trotzdem nach der 1%-Regelung Privatentnehme versteuern muß, oder das Fahrzeug wird aus dem Betriebsvermögen herausgenommen und ich muß sowohl die Abschreibung nachversteuern als auch die erhaltene Mehrwersteuer zurückgeben.