Besteuerung einer deutschen Niederlassung einer ausländischen Firma (formal EU)
17. Oktober 2022 11:59
| Preis:
95,00 € |
Beantwortet von
Der Fall:
Uns gehört eine englische Ltd., deren Niederlassung in Frankfurt wurde aufgrund des Brexit geschlossen wurde. Im Namen von der deutschen Firma mussten wir - vom Amtsgericht verpflichtet - die Bezeichnung "Niederlassung" führen.
Die deutsche Niederlassung hatte Forderungen, welche auf die Muttergesellschaft übergegangen sind, so wie m.E. recht gut hier beschrieben ist (und was für Forderungen wohl gleichermaßen gilt):
"Schuldnerin von Verbindlichkeiten ist jedoch immer die natürliche oder juristische Person der Hauptniederlassung." Quelle: https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/unternehmensrecht/rechtsformen/zweigniederlassung-und-betriebsstaette/
jJetzt, nach ca. 3 Jahren, meint das Finanzamt, dass dem nicht so sei und wir die Forderung ausbuchen und Gewinn versteuern sollen.
Wir benötigen eine Fachliche Bewertung in Schriftform, die wir dem Finanzamt vorlegen können. Selbstverständlich sind wir bereit dafür mehr die angezeigten 95€ zu bezahlen und möchte dies vorab mit Ihnen abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen Koehler