Anlage U - freischriftliche Alternative
Da ich bis dato im Ausland lebe hat Sonderausgabenabzug/Anlage U bisher keine Rolle gespielt. ... Wir haben eine „verbindliche Auskunft" des Bundeszentralamtes für Steuern erwirkt, der zufolge die als Ausgleichsrente zu zahlenden Beträgen sowohl bei mir als auch später bei meiner Witwe in unbeschränkter Höhe als Sonderausgaben nach §10 Nr. 1a Ziff.4 abzugsfähig sind, wenn die Empfängerin in D unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist.