Da ich an sich keine Steuern zahlen müsste, habe ich bei dem Finanzamt schriftlich nachgefragt, ob dann dennoch eine Steuererklärung (für Dez. 2016) einzureichen sei; da ich ohnehin wenig verdient hatte. ... Dann habe ich im Internet, als heute zudem der Bescheid ankam, mit dem Hinweis, dass er teilweise vorläufig sei (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/165.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 165 AO: Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung">§ 165 Abs. 1 S. 2 AO</a>) bzw. die Besteuerungsgrundlagen nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/162.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 162 AO: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen">§ 162 AO</a> geschätzt worden seien, nachgelesen - wie es auch im Bescheid unter "Erläuterungen" steht -, dass ich unverzüglich die Steuererklärung nachreichen müsse. An sich hätte ich doch regulär bis Ende Mai 2017 Zeit für die Steuererklärung (?).