Abfindungsbesteuerung
vom 24.6.2007
35 €
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Das Finanzamt erhob eine Nachforderung von 3014,26 €. Die Fragen sind: 1.Hat das Finanzamt tatsächlich die Fünftelregelung angewendet und ist die Steuer von 34.555 € auf 100.000 Abfindung damit richtig? 2.Könnte die Zusammenveranlagung zu der höheren Steuer geführt haben und wäre in in diesem Fall nach Erteilen des Bescheids eine Änderung auf getrennte Veranlagung noch möglich?