Auf die Dividendenzahlungen wurde die deutsche Kapitalertragssteuer nicht einbehalten, da die Erträge im Ausland erzielten wurden. ... In welcher Reihenfolge muss das Finanzamt die Freibeträge/Abzüge für die Dividendenzahlungen bei der Berechnung des Gesamteinkommens berücksichtigen: Sparerfreibetrag Euro 1.000,0 Steuerfrei, weil Gesamteinkommen unter Euro 9.000,0, damit unterhalb des Grundfreibetrages Verlustvortrag Anrechenbare im Ausland erhobene Quellensteuer (wird in der Steuererklärung auch als solche deklariert) Ist diese Reihenfolge gesetzlich oder durch Finanzamt-Richtlinien festgelegt, damit ich den eventuellen Einspruch juristisch begründen kann?