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Differnzbesteuerung

28. Februar 2007 11:07 |
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Steuerrecht


ich habe mich seit kurzem Selbständig gemacht und Verkaufe Elektroartikel im Internet.Ich beziehe diese mit ID im EU Ausland ohne Mehrwertsteuer.Deshalb müsste ich die Differnzbesteuerung anwenden.
Meine Frage wäre Unter welchen Punkten in der Umsatzsteuervoranmeldung (Formular) muss ich diese eintragen
a)Die Ausgaben Wareneinkauf ohne MwSt im EU Ausland
b)Die Einnahnem Differenzbesteuert

muss ich die Kopletten Einnahmen dort eintragen oder nur die Differenzbeträge zwischen Einkauf und Verkauf die zu versteuern sind???
Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal stellt sich die Frage, ob Sie tatsächlich eine Differenzbesteuerung vornehmen müssen bzw. dürfen. Ich gehe davon aus, daß Sie kein Kleingewerbetreibender sind bzw. - wenn ja - zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben.

Die Differenzbesteuerung ist nicht anwendbar, wenn die Gegenstände im übrigen gemeinschaftsgebiet erworben wurden und der Lieferer dort eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erbrachte.

Da die Differenzbesteuerung für Sie als Wiederverkäufer in der Regel günstig ist, tragen Sie hinsichtlich deren Voraussetzungen die Feststellungslast! Deshalb sollte der Wiederverkäufer darauf achten, dass sein Zulieferer in dessen Rechnung schriftlich darauf hinweist, dass er Nichtunternehmer, Kleinunternehmer bzw. ein "steuerfreier Lieferer" oder ein selbst "die Differenzbesteuerung anwendender Wiederverkäufer" ist.

Da Ihr Lieferant den Verkauf unter Angabe einer USt-ID-Nummer ausführt, und Ihnen offenbar keinen o.g. Hinweis in der Rechnung erteilt hat, müssen Sie von einem ganz normalen innergemeinschaftlichen Erwerb ausgehen. Der Lieferant ist Unternehmer mit USt-ID-Nr., Sie selbst sind es auch und erwerben den Gegenstand aus dem übrigen EU-Gebiet für Ihr Unternehmen.

Der Umsatz ist steuerbar und steuerpflichtig.

Sie haben die innergemeinschaftliche Lieferung in DL zur Erwerbssteuer anzumelden.

Bitte füllen Sie bei der USt-Voranmeldung 2007 die Felder 89 (Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb: Nettobetrag in das linke Feld - 19% Steuer (Elektroartikel) hierauf in das rechte feld) und Feld 61 (19% Umsatzsteuer als Vorsteuer) aus.

Der Zahlsaldo aus dem Geschäft ergibt für Sie 0.


Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Wolfrum
Rechtsanwalt

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