Laut damaliger steuerlicher Beratung, sei eine spätere Übereignung des Grundstücks auf mich im Verlauf, losgelöst von dem Wert der jetzt durch mich errichteten, allein finanzierten Immobilie, als - ohne hohe steuerliche Abgaben - machbar erläutert worden. ... Im steuerlich schlechtesten Fall, kommt eine Bewertung zu dem de facto richtigen Schluss, dass das Grundstück jetzt mit dem Gebäude (was rechtlich meiner Mutter gehört, auch wenn ich es finanziert habe) einen deutlich höheren Verkehrswert, als das damalige, alleinige, von meiner Mutter gekaufte Grundstück hat. ... Aus meiner Bewertung habe ich ja bereits den „Mehrwert" des jetzigen Grundstücks bezahlt, sodass seitens Finanzbehörde nicht von einer Täuschung/Entzug von Steuern ausgegangen werden kann?