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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen zuerst einmal, die Rechtsfähigkeit durch Eintragung herbeizuführen, da bei einem nicht rechtsfähigen Verein jedes Mal, wenn ein Mitglied für diesen handelt, eine unbeschränkte persönliche Haftung eintreten kann. Dies gilt insbesondere bei der Organisation von Sportveranstaltungen und Reisen, ich gehe davon aus, dass keiner von Ihnen gewillt ist, die Folgen eines Unfalls oder Ähnlichem privat und ohne Haftungsbeschränkung der Höhe nach zu tragen.
Aktuell werden Sie behandelt wie eine GbR und gerade nicht wie ein Verein. Der Verein benötigt so oder so eine Steuernummer, eine Registrierung bzw. steuerliche Erfassung beim FA ist also Pflicht.
Eine Gewerbeanmeldung benötigen Sie nicht, da Sie nicht planen, mit dem Verein Gewinne zu erwirtschaften, würde ich von einer Gewerbeanmeldung zuerst einmal absehen. Der Verein selber kann sein Jahresergebnis per EÜR ermitteln, nicht jedoch jedes Mitglied. Das Ergebnis wird jedoch den Mitgliedern vom Finanzamt automatisch zugerechnet, dies wird jedoch nur für Gewinne und nicht für Verluste gelten. Diese automatische Zurechnung erfolgt automatisch auf der Basis der Daten, welche Sie bei der steuerlichen Erfassung hinterlegen.
Die abgerufenen Mittel können tatsächlich als Spende betrachtet werden. Da Sie jedoch nicht gemeinnützig sind und nach Ihren Angaben auch derzeit keine Chance besteht, mit den von Ihnen geplanten Inhalten eine Gemeinnützigkeit anerkannt zu erhalten, ist die Qualifikation dieses Betrages unerheblich. In jedem Fall stellen derartige Zahlungen zu versteuernde Einnahmen des Vereines dar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
10.08.2015 | 11:38
Guten Tag,
vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung meiner Fragen. Auf Ihre Antwort hin habe ich jedoch folgende Verständnis-/Rückfragen:
- ändert sich die steuerliche Behandlung durch die Eintragung des Vereins in irgendeiner Weise oder war das nur ein ergänzender Hinweis hinsichtlich der Haftung?
- verstehe ich es richtig, dass unsere Mitglieder inkl. Vorstand also nichts bei ihrer privaten Steuererklärung beachten müssen und wir "nur" als Verein eine EÜR etc. machen?
- Wir planen in der Tat nicht, Gewinne zu erwirtschaften. Zum Thema Einnahmen stellt sich mir mit Blick auf Ihre Formulierung zum Thema Spende jedoch die Frage, ob für uns hinsichtlich der Behandlung der verschiedenen Einnahmenarten aber auch gilt, was ich im Internet zu Vereinsbesteuerung gelesen habe (z. B. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind nicht körperschaftsteuerpflichtig und insgesamt müssen wir uns mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erst befassen sofern ein Gewinn anfällt, der >5000 EUR ist)? Mein aktuelles Verständis wäre, dass wir uns eine Steuernummer holen (Steuernummer und USt-ID, da wir ja auch Rechnungen ausstellen müssen für Veranstaltungen, aber Umsatztechnisch müssten wir im Kleinunternehmerbereich bleiben) und eine laufende EÜR aufstellen, die wir dann am Jahresende an das Finanzamt weiterleiten. Da hier reine Kostendeckung entstehen dürfte fällt voraussichtlich auch keine Steuer an. Habe ich das richtig erfasst?
Vielen herzlichen Dank vorab!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10.08.2015 | 11:48
Sehr gerne ergänze ich meine Antwort:
Tatsächlich gibt es Änderungen in der steuerlichen Erfassung. Eventuelle Gewinne werden derzeit den einzelnen Mitgliedern zugerechnet. Ist der Verein eingetragen, erfolgt dies nicht.
Richtig, erst einmal ist nichts zu beachten bei der privaten Steuererklärung. Das Finanzamt wird jedem Mitglied einen Bescheid über zu berücksichtigende Gewinne bzw. Verluste zuleiten, diese sind dann in die jeweilige Steuererklärung zu übernehmen.
Wobei praktisch Folgendes zu berücksichtigen ist, solange ein Arbeitnehmer nur Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet, muss er nur in Sonderfällen eine Steuererklärung fertigen. Da die Vereinsmitglieder jedoch quasi selbständig Tätige sind neben der angestellten Tätigkeit, haben alle verpflichtend eine Erklärung abzugeben und zwar jedes Jahr.
Nein, solange Sie wie eine GbR operieren, gelten diese Ausführungen nicht für Sie. Sämtliche Einnahmen sind steuerpflichtig. Richtig erfasst haben Sie, dass bei einer reinen Kostendeckung ein Gewinn nicht anfällt.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit ausreichend beantwortet zu haben.