Anlage U - Warum kann mein Mann Unterhalt absetzen, den er nie gezahlt hat?
vom 15.3.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Heute erhielt ich einen Beschied vom Finanzamt, indem der Steuerbescheid aus dem Jahre 2002 widerrufen wird und ich auf den Höchsatz von 13805,00 € für "Einnahmen aus Unterhaltsleistungen" Steuern zurückzahlen soll. Nachdem ich beim Finanzamt angerufen habe, habe ich erfahren dass diese Anlage U nie widerrufen worden ist und ich dieses jetzt auch erst zum Jahre 2006 tun kann.