Sehr geehrte Fragestellerin,
um es direkt auf den Punkt zu bringen: nein, Sie müssen die Mieteinkünfte aus Ihrer polnischen Wohnung in Deutschland nicht versteuern und Sie müssen diese Einnahmen auch nicht beim deutschen Finanzamt angeben und brauchen auch keine Bescheinigungen o.ä. vom polnischen Finanzamt.
Etwas ausführlicher: zwar sind grundsätzlich alle Einkünfte, die Sie irgendwo auf der Welt erzielen in Deutschland einkommentsteuerpflichtig (sog. Welteinkommensprinzip) und mutmaßlich gilt in Polen das Gleiche. Da dies aber dazu führen würde, dass Sie für dieselben Einkünfte in Polen und Deutschland zugleich Einkommensteuer bezahlen müssten, gibt es sog. bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen, in denen die Vertragsstaaten vereinbaren, wer welche Einkünfte wie besteuerun darf. Nach dem deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen dürfen die Vermietungseinkünfte nur von Polen besteuert werden.
Zwar unterliegen in solchen Fällen die steuerfreien Einkünfte dem sog. Progressionsvorbehalt (kurz gesagt wird der Steuersatz erhöht). Dies gilt allerdings nicht bei Vermietungseinkünften aus Wohnungen, die in einem EU-Staat liegen, § 32 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG. Somit gilt auch der Progressionsvorbehalt nicht.
Ihre Einnahmen aus der Vermietung müssen Sie im Ergebnis also nur in Polen versteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
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