Hintergrund: Ich bin doppelter Staatsbürger (USA und Deutschland), der immer ganzjährig in Deutschland ansässig und hier steuerpflichtig ist, aber natürlich trotzdem seiner Verpflichtung zur jährlichen Abgabe einer US Steuererklärung nachgeht. Die Frage wäre: Sind Veräußerungsgewinne einer deutschen Immobilie (Privathaus in Deutschland) das mir als Privatperson gehört (deutscher "Resident"), auch in den USA zu versteuern (d.h. können dort zusätzliche Steuern auf diese Gewinne anfallen [jenseits des mir bekannten US Freibetrags von 250000 USD bei Singles für den Erstwohnsitz], auch wenn z.B. in Deutschland aufgrund der Einhaltung von Haltefristen keine Steuern anfallen) oder greift hier das Doppelbesteuerungsabkommen: Artikel 13 (Veräußerungsgewinne) Absatz (5): "Gewinne aus der Veräußerung des in den vorhergehenden Absätzen nicht genannten Vermögens können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist." ? Zusammenfassend: Würden vor diesem Hintergrund in den USA keine zusätzlichen Steuern anfallen, auch wenn der Veräußerungsgewinn oberhalb von US Freigrenzen liegt?