Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Mit dem Jahr der Hochzeit können Sie eine gemeinsame Veranlagung zur Steuer durchführen und können daher auch gemeinsam eine Steuererklärung für 2022 abgeben.
Einen Wechsel in die Steuerklasse 3/5 erscheint mir hier noch sinnvoll, da die Ehefrau erst ab November arbeiten wird.
Im Wege der Einkommensteuererklärung gleichen sich aber vermeintliche Vor- und Nachteile wieder aus, denn die Steuerklassen regeln nur den Einbehalt zur Lohnsteuer.
Die eigentliche Lohnsteuerlast wird durch die Einkommensteuererklärung festgelegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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