Geschätzte Steuerrückstände
Guten Tag, benötige einen Rat im Bereich Steuerrecht. Gibt es bei geschätzten Steuerrückständen ein absolutes Hemmnis oder ist es eine Ermessensfrage der zuständigen Finanzbehörde, dass geschätzte Steuerrückstände nicht gestundet werden dürfen/können? Bitte beachten, es geht wirkliche um geschätzte Beträge einer GmbH, wo entsprechende Meldungen nicht abgegeben wurden ( Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer ).