ich bin im Begriff eine Psychotherapie zu beginnen, die aufgrund des Krankheitsbilds mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von der Krankenkasse übernommen würde. Ich möchte die Therapie jedoch privat zahlen, da ich die Diagnose nirgends verschriftlicht haben möchte.
Da die Kosten nicht unerheblich sind, würde ich diese zumindest gerne von der Steuer absetzen. Hier stellen sich mir nun folgende Fragen:
1. Können die Kosten für eine Psychotherapie grundsätzlich als „außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abgesetzt werden?
2. Sofern ja, reicht es aus, die Rechnungen des Therapeuten einzureichen? Oder verlangt das Finanzamt hier weitere Unterlagen / Informationen?
3. Wie verhält es sich, wenn - wie in meinem Fall - auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse verzichtet wird? Ist es dennoch möglich die Therapiekosten steuerlich geltend zu machen?
Schon vorab danke ich Ihnen recht herzlich und verbleibe
mit besten Grüßen