Eine Gefahr der Doppelbesteuerung liegt nicht vor, da das Geld ja für einen anderen Arbeitszeitraum gezahlt werden würde, wenn Sie der AG ein nachrangiges Darlehen einräumen. Im Übrigen haben Sie ja auch ein Rückzahlungsanspruch gegenüber der AG, wenn Sie dieser ein Darlehen hingeben.
Selbstverständlich können Sie auch auf Zahlungen von Lohn bzw. Vergütung gegenüber der AG verzichten, aber dann bekommen Sie auch keine Vergütung, sondern profitieren als Aktionäre irgendwann von der AG in Form von Ausschüttungen /Dividenden etc.
Mit besten Grüßen
Vielen Dank!
Bzgl. der Doppelbesteuerung hatten wir einen Denkfehler.
Dass wir als Aktionäre die Ausschüttungen und Dividenden versteuern müssen ist verständlich.
Wenn wir auf Rechnungsstellung verzichten, der AG so gesehen unsere Leistung schenken, hat das für die AG keine weiteren steuerlichen Auswirkungen?
Dies lässt sich nicht ohne weiteres beantworten, da hier auch Einlage in Form von Arbeitsleistungen in Betracht kommen könnte, wenn Sie gegenüber der AG unentgeltlich Arbeitsleistungen erbringen ohne eine Vergütung zu erhalten.