Besteuerung bei Entsendung nach Russland
Steuer wird das ganze Jahr in Deutschland einbehalten und im Folgejahr, nachdem ich Bescheinigung des russischen FA vorlege, ausgezahlt (wenn auch erst im April?!?). Für 2010 hat mein Arbeitgeber nun folgendes gemacht: -Im Januar war ich drei Wochen krank, hat er mich in Deutschland versteuert -Ich war im Jahr zweimal für drei Tage in der Hauptverwaltung -> in Deutschland versteuert Jetzt wurde also Steuer in Deutschland abgeführt und ein Teil für Russland einbehalten.