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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Fragen, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.
Wow, das hört sich toll an und erfüllt den Traum vom Leben ohne Steuern zu zahlen eines jeden.
Aber alles was sich so großartig anhört, hat üblicher Weise einen Hacken.
https://de.euronews.com/my-europe/2021/02/02/neues-homeoffice-visum-fur-kroatien-digitale-nomadin-arbeitet-wo-es-schon-ist
Die wesentlichste Frage der jüngeren Vergangenheit war, ob mit der Einrichtung eines Homeoffice im Ausland für den Arbeitgeber dort eine steuerliche Betriebsstätte entsteht und hier dadurch dem Arbeitgeber in dem Wahlstaat des Arbeitnehmers steuerliche Pflichten entstehen.
Besonders im Beispiel von Schweden wurde das diskutiert.
https://www.handelskammer.se/de/nyheter/das-homeoffice-nach-schweden-verlegen-gar-nicht-so-einfach#:~:text=Die%20T%C3%A4tigkeit%20eines%20Mitarbeiters%20in,T%C3%A4tigkeit%20im%20Homeoffice%20angesehen%20werden.
aber
https://www.ey.com/de_de/news-zum-internationalen-mitarbeitereinsatz/schweden-homeoffice-und-betriebsstaettenrisiko
Für Kroatien waren derlei Informationen nicht frei im Netz recherchierbar.
Sie sollten diese Fragestellung ggf. zusammen mit Ihrem Arbeitgeber bei einem kroatischen Kollegen abklären, ehe hier steuerliche Pflichten für Ihren Arbeitgeber entstehen, die diesen veranlassen von seinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht Gebrauch zu machen und Sie unverzüglich wieder am deutschen Betriebssitz Ihre geschuldete Arbeit verrichten sehen möchte.
Hinsichtlich der Frage der Besteuerung in Deutschland wäre noch die Frage offen, ob Sie hier weiter eine Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt (§§ 8 und 9 AO) beibehalten und damit die Frage der Anwendung des DBA https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Kroatien/2006-12-07-Kroatien-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3 eröffnen.
Eine Reisekrankenversicherung wird in Ihrem Fall nicht genügen.
Nach der VO EG 883/2004 haben Sie eine vollwertige Krankenversicherung in Ihrem Wohnsitzstaat vorzuhalten, außer Sie üben Ihre Arbeitstätigkeit in einem anderen Staat der EU aus. In diesem Fall hätten Sie eine Krankenvollversicherung im Tätigkeitsstaat zu unterhalten und eine korrespondierende (in der Regel kostenfreie) KV im anderen Wohnsitzstaat. Da Sie in Kroatien wohnen und arbeiten wollen, fällt dies nicht auseinander. Ihre deutsche KV müssten Sie dann während Ihrer Zeit der Abwesenheit ruhend stellen bzw. abmelden.
Insgesamt richtet sich das kroatische Angebot laut dem o.g. Artikel an -
Die neuen Maßnahmen definieren eine digitale Nomadin oder einen digitalen Nomaden als eine Person, die von außerhalb der EU kommt und die in der "Kommunikationstechnologie" entweder als Beschäftigter im Homeoffice oder für ein eigenes Unternehmen mit Sitz im Ausland arbeitet.
– also eigentlich nicht an Sie, als deutscher Arbeitnehmer.
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Rückfrage vom Fragesteller
28. Juli 2022 | 12:18
Sehr geehrter Herr Wehle,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Bei meiner Frage ging es mir nicht darum, keine Steuern zu zahlen! Einen möglichst unkomplizierten Tapetenwechsel auf Zeit, darum geht es mir. Ein Tapetenwechsel, bei dem der Arbeitgeber nicht wegen evtl. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke Zeit und Geld investieren muss.
Scheinbar habe ich mich vom Beitrag der "urlaubspiraten" blenden lassen:
"(...)Bietet eure Firma die Möglichkeit an, remote zu arbeiten? Dann kommen hier: Die besten Gründe für Kroatien als euer neues Home Office"
"Muss ich in Kroatien Steuern zahlen?
Nein, Digitale Nomaden, die remote arbeiten, unterliegen nicht der kroatischen Einkommenssteuer, solange die Arbeit, die sie ausführen, nicht für den kroatischen Markt bestimmt ist. Sprich: Arbeitet ihr für eine Firma in Deutschland, müsst ihr in Kroatien keine Steuern zahlen"(https://www.urlaubspiraten.de/sonstiges/workation-kroatien)
Wie dem auch sein mag, ich habe verstanden, dass ich als EU Bürger nicht zu den "digitale Nomaden" zählen und somit richtet sich das Angebot nicht an mich. Damit ist das Thema für mich vom Tisch.
Viele Grüße.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. Juli 2022 | 12:50
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage und Anmerkungen.
Vielleicht habe ich ja doch noch eine Idee für Sie. Ihr Arbeitgeber könnte Sie nach Kroatien entsenden.
Die Prüfung des Entstehens eines stuerrelevanten Betriebsstätte nach kroatischem Recht wäre auch hier immer noch zu prüfen. Für Sie hingegen bliebe alles gleich.
Ach ja das Bestehen einer Betriebsstätte führt nicht zwingend zu zahledn Steuern für den AG in Kroatien, sondern erst einmal nur zu organisatorischen Anmeldungen. Soweit dieser "Betriebsstätte" aufgrund Ihrer Arbeit ein bestimmter Gewinn des Unternehmens zugeordnet werden kann, würden hier Betriebssteuern entstehen und abzuführen sein. Eine Gewinnermittlung und Steuererklärung für die "Betriebsstätte" wäre aber ein zusätzlicher Aufwand für den AG.
Ggf. könnten Sie auch unbezahlten Urlaub für ein Jahr nehmen und für Ihren AG in Kroatien selbständig tätig werden. Dann unterlägen nur Sie der kroatischen Besteuerung und können das Land genießen.
Bei der Krankenversicherung ändert sich insoweit jedoch nichts.
Ich hoffe dennoch Ihre Frage beantwortet zu haben (vielleicht sehe wir Juristen derlei Sachen immer nur zu schwarz und es ist viel einfacher und unkomplizierter, aber wir sind verpflichtet auf mögliche Probleme hinzuweisen, um unserem Beratungsauftrag ordnungsgemäß zu erfüllen) und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen
https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Arbeitsrecht/EntsendungArbeitnehmerAusland.pdf
https://www.mgp-steuerberater.de/6-leistungen-steuerberater-berlin-unternehmen-privat/44-entsendung-von-mitarbeitern
https://www.ihk.de/schwerin/recht/steuern-und-finanzen/lohnsteuer-und-reisekosten/entsendung-von-arbeitnehmern-in-das-ausland-3031984
https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/ertragsteuer-lohnsteuer/internationales-steuerrecht/entsendung-arbeitnehmern-ausland-1167838#:~:text=Bei%20Entsendungen%20mit%20einer%20Dauer,Tage%2DGrenze%20zu%20berechnen%20ist.
https://europa.eu/youreurope/business/human-resources/posted-workers/posting-staff-abroad/index_de.htm
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kroatien-3-meldepflichten-bei-entsendungen_idesk_PI42323_HI13705055.html
https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/tk-service-ausland/entsendung-ins-ausland/dauer-einer-entsendung-maximal-2034976?tkcm=ab
https://www.ihk-nordwestfalen.de/blueprint/servlet/resource/blob/4767262/68f970ca44180395dc51026a8a8c87f7/kroatien-data.pdf
Ergänzung vom Anwalt
28. Juli 2022 | 10:29
https://www.expatincroatia.com/digital-nomad-visa-croatia/