Selbstaendigkeit nach Rueckkehr aus dem Ausland
vom 16.12.2014
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Dies wuerde nach meinen Informationen vorraussetzen, dass ich als freiberuflich Taetiger eine entsprechende Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt vornehme, mich entsprechend versichere und meine Steuerpflicht vom Auslandswohnsitz (nicht DBA) nach Deutschland verlegt wird. ... 2.Gibt es ein rechtlich zuverlaessiges Konstrukt gegenueber dem deutschen Finanzamt dort fuer 1 Jahr taetig zu werden, meine Steuer zu entrichten und dann wieder dauerhaft wegzuziehen (praktisch ein Jahr mit oder ohne Zweitwohnsitz ggf Hotelunterkunft)?