Erwerbsschaden-Kapitalisierung-Steuern
Hallo, es wird davon gesprochen, dass Entschädigungen (Verdienstausfallschaden) als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, dem <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/24.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 24 EStG">§ 24 Nr. 1 EStG</a> unterliegen und somit zu versteuern sind. Ja das ist gut und Recht wenn ich aber z. B. bei dem Verdienstausfall-Schaden, den ich bis dato immer ““Netto““ von einer Versicherung bekommen habe und keine Steuern abführen musste, mit Abzinsung (Netto), kapitalisiert wird.