Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr gerne möchte ich Ihnen Ihre Fragen auf der Grundlage ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung beantworten.
Da meine Recherche noch andauert bitte ich Sie zu entschuldigen, dass ihr mein Ergebnis per E-Mail bzw. der Ergänzungsfunktion nachreiche.
Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Krämer
Lindenallee 35A
55590 Meisenheim am Glan
Tel: 01702047283
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Michael-Kraemer-__l108500.html
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Krämer,
nun haben sich die Szenarien aus meiner ersten Anfrage etwas gelichtet und ich möchte sie bitten im Rahmen der Rückfragemöglichkeit nochmals Stellung zu nehmen.
Ich bin nach wie vor in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, muss keinerlei Steuererklärung in D abgeben, und werde dies auch bis zu meinem Ausscheiden am 31.12.2020 bleiben. Ab dem 1.1.2021 wird mein Wohnsitz in Brasilien sein welches kein DBA mit Deutschland unterhält.
Ich werde also weiterhin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleiben, oder evtl. auch überhaupt nicht mehr steuerpflichtig sein, wenn es diesen Status für mich als deutschen Staatsbürger überhaupt gibt.
Meine Abfindung wird als Einmalzahlung im Januar 2021 ausgezahlt werden, daher gehe ich nach wie vor davon aus, dass dem brasilianischen Staat das alleinige Besteuerungsrecht meines Welteinkommens zusteht. Dabei ist anzumerken, dass mein Welteinkommen bis zum Eintritt ins Rentenalter im Jahr 2025 nur diese Abfindung sein wird, da ich vorhabe keiner Erwerbstätigkeit mehr nachzugehen.
In Brasilien ist laut Auskunft meines dortigen Beraters eine Abfindungszahlung steuerfrei.
Laut Ihrer Erstauskunft steht dem deutschen Staat kein Besteuerungsrecht zu, da diese Abfindung zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes nach §49 EStG
nicht beschränkt steuerpflichtig ist. Sollte die Auskunft meines brasilianischen Beraters richtig sein, hebe ich eigentlich die Voraussetzungen erfüllt meine Abfindung weltweit nicht versteuern zu müssen. Können sie das nochmal bestätigen?
Spielt es steuerlich eine Rolle ob mein Arbeitgeber die Zahlung auf ein deutsches oder ein brasilianisches Konto überweist?
Mein Arbeitgeber sieht die steuerliche Situation jedoch etwas anders und möchte meine Abfindung trotzdem in Deutschland versteuern. Der Bequemlichkeit halber. Ich könne mir ja die evtl. nicht rechtmäßig abgezogenen Steuern per Steuererklärung im Folgejahr zurückholen.
Welche exakten Schritte muss ich einleiten, damit mein Arbeitgeber veranlasst wird, mir die Abfindung brutto ohne Steuerabzug auszubezahlen, oder hat er das Recht wie oben beschrieben vorzugehen?
Wenn es keine Möglichkeit dazu geben sollte, kann ich meinen Arbeitgeber auffordern hier nach der Fünftel Regel zu versteuern? Die Voraussetzungen dafür sehe ich als gegeben an.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne möchte ich Ihnen Ihre Nachfrage beantworten. Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung.
Spielt es steuerlich eine Rolle ob mein Arbeitgeber die Zahlung auf ein deutsches oder ein brasilianisches Konto überweist?
Grundsätzlich nicht! Für die Steuerpflicht in Deutschland kommt es nur darauf an, ob Sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind. Trotzdem rate ich aus Gründen der Vorsicht dazu das Geld auf ein brasilianisches Konto zahlen zu lassen, um wirklich absolut gar keinen Anknüpfungspunkt in Deutschland zu setzen.
Mein Arbeitgeber sieht die steuerliche Situation jedoch etwas anders und möchte meine Abfindung trotzdem in Deutschland versteuern. Der Bequemlichkeit halber. Ich könne mir ja die evtl. nicht rechtmäßig abgezogenen Steuern per Steuererklärung im Folgejahr zurückholen.
Ja! Wenn Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer abführt, die oberhalb des Betrag liegt, der als Einkommensteuer festzusetzen wäre, erhalten Sie die Differenz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet. Ich würde mir aber von Ihrem Arbeitgeber ausdrücklich erläutern lassen, warum er von einer Steuerpflicht in Deutschland ausgeht.
Welche exakten Schritte muss ich einleiten, damit mein Arbeitgeber veranlasst wird, mir die Abfindung brutto ohne Steuerabzug auszubezahlen, oder hat er das Recht wie oben beschrieben vorzugehen?
Die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag müssten sich aus brasilianischem Recht ergeben, sodass ich hierzu keine Aussage treffen kann. Sie sollten aus meiner Sicht deshalb eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber anstreben.
Wenn es keine Möglichkeit dazu geben sollte, kann ich meinen Arbeitgeber auffordern hier nach der Fünftel Regel zu versteuern? Die Voraussetzungen dafür sehe ich als gegeben an.
Auch ohne Prüfung der Voraussetzungen würde ich spontan ebenfalls davon ausgehen. Ihr Arbeitgeber müsste dies üblicherweise auch berücksichtigen. Allerdings dürfte sich dies nach brasilianischem Recht beurteilen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiterhin per E-Mail (m.kraemer@mbk-office.de) zur Vefügung.
Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
wie versprochen werde ich Ihnen im Folgenden auf Ihre Frage antworten:
Leider kann ich Ihnen keine verbindliche Auskunft darüber erteilen, wie das Besteuerungsrecht im Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und Brasilien geregelt ist. Hierfür müssten Sie einen steuerlichen Berater konsultieren, der in den USA bzw. in Brasilien tätig ist.
Dem deutschen Staat steht jedenfalls kein Besteuerungsrecht zu. Wie Sie richtig beschrieben haben, unterliegen Sie in Deutschland lediglich der beschränkten Steuerpflicht. Welche Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, ist in § 49
des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Eine solche Steuerpflicht sehe ich nicht, sodass Sie in Deutschland weiterhin keine Steuererklärung abgeben müssen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen selbstverständlich für Fragen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt