Auf Nachfrage in der Türkei werden bei dem Verkauf keine Steuern in der Türkei veranschlagt. ... Ich hätte gerne gewusst, ob der Betrag iHv 550.000 €, im Falle des Verkaufs, ohne Probleme nach Deutschland eingeführt, z.B. durch Überweisung eingeführt werden kann, (Nachweis der Herkunft wäre durch notariellen Grundstückskaufvertrag dann vorhanden) und ob irgendeine Art von Steuern bei der Einfuhr hier in Deutschland fällig ist, und ob vom Finanzamt vorher in diesem Sinne eine Bestätigung eingefordert werden sollte???