Sehr geehrter Ratsuchender,
auch wenn Ihnen meine erste Antwort nicht gefallen hat; um Zahlung der Steuer werden Sie nicht herumkommen, soweit der Wert über dem Freibetrag liegt. Diesen Freibetrag, den Sie alle 10 Jahre ausnutzen können, dürfen Sie nun einmal nicht überschreiten. Wie ich Ihnen bereits aufgezeigt habe, könnte die Summe allenfalls dadurch reduziert werden, dass Sie sich "nur" Miteigentumsanteile übertragen lassen, deren Wert unterhalb der Freigrenze liegen.
Alle Versuche, diese Steuer zu verschleiern, werden nicht fruchten. Bezüglich der Bezahlung der Steuerschuld ist es möglich, entweder die Immobilie zu belasten oder einen Stundungsantrag bis zu dem Zeitpunkt zu stellen, an dem Sie Ihr Studium beendet haben und erwerbstätig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rehctsanwältin
Sylvia True-Bohle