Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst einmal wäre zu klären, wo Sie überhaupt unbeschränkt steuerpflichtig sind. Ich gehe davon aus, dass Sie in den Niederlanden nur ein Ferienhaus haben, im wesentlichen aber in Deutschland steuerpflichtig sind. Dann dürften Sie in den Niederlanden nur beschränkt steuerpflichtig sein, womit die Einkünfte unter Anrechnung etwaig in den Niederlanden gezahlter Steuern bei Ihrem Einkommen in Deutschland zu versteuern sind.
Sie müssten die Einnahmen aus der Vermietung daher in Deutschland angeben, wobei die Kosten des Ferienhauses und einer Finanzierung dann auch in Deutschland jedenfalls abzugsfähig wären. Nebenbei sind die Zinsen jedenfalls in dem Maße, wie das Haus zur Vermietung genutzt wird, auch in den den Niederlanden als Kosten absetzbar, egal bei welcher Bank (Deutschland oder NL) finanziert wird.
Dass als Sicherheit für dieses Darlehn Ihr privates Haus herhält, ist dabei ebenfalls nicht relevant. Man muss hier unterscheiden wofür das Darlehn verwendet wird und was als Sicherheit für die Bank gestellt wird. Zweck und Sicherheit des Darlehns haben nicht zwingend etwas miteinander zu tun. Insofern ist es nicht ganz richtig, dass Banken keine ausländischen Immobilien finanzieren, sie akzeptieren sie nur seltener als Sicherheit. Auch ist es nicht richtig, dass Sie die 1. Immobilie (Eigenheim) finanzieren, sie ist ja nur die Sicherheit der Bank für die Rückführung des Darlehns
Sie müssten dem FA nur schlüssig darlegen und nachweisen, dass das Darlehn zur Finanzierung des Ferienhauses genutzt wurde und nicht etwa für etwas anderes. Dies ist jedoch eher unproblematisch. Zum einen steht dies in der Regel in den Darlehnsverträgen drin, zum zweiten kann der Geldfluss (Auszahlung Darlehn, Überweisung an den Verkäufer usw.) nachvollzogen werden, idealerweise zahlt die Bank aus dem Darlehn direkt an den Verkäufer des Ferienhauses, ohne, dass Sie es zuvor auf Ihrem eigenen Konto gesehen haben.
Eine Darlehnssicherheit müsste die Bank ja streng genommen überhaupt nicht nehmen, sie wäre zudem frei, was sie als Sicherheit akzeptiert. Es ist nur gängige Praxis, dass die zu erwerbende Immobilie gleichzeitig auch als Sicherheit dient.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Lorenz Weber
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