Sehr geehrte Damen und Herren, kurze Frage: meine Ehefrau aus Kanada besitzt eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. "Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen." Mit welchen Konsequenzen muss meine Frau rechnen, wenn sie länger als 90 Tage, sagen wir 120 Tage, am Stück in Spanien bleibt?