Aufenthaltstitel ausländischer Ehefrau bei Umzug zwecks Arbeit in's Ausland
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau (Thai) befindet sich seit letztem Jahr November 2016 in Deutschland. ... Da meine Frau hier schon etliche Integrationsbemühungen (Sprachkurs bis B1 / Integrationskurs und weitere Sprachkurse) auf sich genommen und auch in Zukunft auf sich nehmen wird haben wir ein Interesse daran, dass meine Frau auch bei Wohnsitzwechsel ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhält und künftig dann in ca. zwei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann. Derweil besitzt sie einen Aufenthaltstitel noch für die nächsten drei Jahre - der aber bei Aufenthalten von länger als 6 Monaten im Ausland meines Wissens nach "verfällt".