Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind unverzüglich, was ohne schuldhaftes Zögern bedeutet, verpflichtet, solche Umstände der Ausländerbehörde von Ihrer Seite aus mitzuteilen. In Ihrem Fall heißt das, Sie müssen das sofort diese Woche, am besten gleich morgen, der Ausländerbehörde mitteilen.
Vgl. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
§ 82 Mitwirkung des Ausländers
"(1) Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände UNVERZÜGLICH geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. [...]."
D.h. jedoch nicht automatisch, dass Sie Ihren jetzigen Aufenthaltstitel verlieren.
Denn für eine Erkrankung können Sie ja in aller Regel nichts, da Sie dieses generell so gut wie gar nicht oder in den meisten Fällen überhaupt nicht beeinflussen können, ob sie eintritt oder nicht.
Das wird also auch bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung berücksichtigen sein und Ihr Lebensunterhalt kann ja auch in dem Fall durch staatliche Leistungen abgesichert werden, wenn Sie zwei Jahre lang in die Sozialversicherung eingezahlt haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Soll ich meine Verzögerung wegen Krankheit erwähnen? Wird das als Milderungsgrund für die Verspätung betrachtet?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre abgegebene Bewertung; ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Ja, richtig geben Sie diesen Grund der Krankschreibung für zwei Monate, was ja recht lang ist, der Ausländerbehörde für die verspätete Meldung an.
Auch darüber sollte diese unterrichtet sein.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt