Schadensersatz gegen die Stadt Hamburg (bereits zugesprochen)
vom 29.5.2009
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Es wurde nicht die Höhe festgelegt, sondern das ein Anspruch zusteht. ... Nach dem StrEG ist der Schaden nachgewiesenermaßen entstanden und wurde auch von zwei Gerichten bestätigt bzw. zugesprochen.