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Schaden durch Jugendliche in Italien + evtl. Abzocke

| 24. Juni 2009 20:49 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


22:25

Ich war bis zum 05.06.09 mit meinem Sohn (16) und seinem Freund (15) am Gardasee im Urlaub. Wir haben mit Bekannten in einem Bauernhaus übernachtet und es galt strenges Alkoholverbot für die beiden Jugendlichen.
In der Nacht vom 04. auf 05. haben die Beiden, eine am Nachmittag heimlich gekaufte Flasche Martini, auf einer Brücke im Ort zu 3/4 ausgetrunken.
Danach fing es an zu regnen und sie haben in einem Carport untergestellt. Der Freund ist dann über die Motorhaube eines abgestellten Fahrzeuges auf das Dach geklettert und hat sich auf den PKW gesetzt. Dabei wurde der Kotflügel, die Scheibenwischer und das Dach (eingedrückt) beschädigt. Mein Sohn hat noch den hinteren Scheibenwischer abgerissen.
Das ganze ist aufgefallen, die die Fahrzeuginhaberin einen Verdacht auf die beiden jugendlichen Gäste hatte. Sie kam sofort am Morgen zu uns ins Haus.
Mit dem Vorwurf konfrontiert haben die beiden es auch sofort zugegeben. Ich habe der Frau zugesichert, dass sie den Schaden reparieren lassen kann und ich sofort an die Werkstatt überweise.
Schätzung der Werkstatt erst 500-1000 Euro, mittlerweile 1500 Euro.
Bei einem weiteren Telefongespräch, teilte sie mir mit, dass ihr Bekannter im Ort bei einer Geburtstagsfeier war und man über den Fall gesprochen hätte. Dabei hat dann ein orstansässiger Deutscher Zahnarzt auch von einem Schaden an seinem Wagen gesprochen. Sie wüsste aber nichts genaues. Sie würde ihm meine Daten geben und er würde sich dann melden. Das war am 07.06.
Wieder haben wir die Beiden mit dieser Aussage konfrontiert und sie haben zugegeben, an einem Mercedes noch einen Stern abgebrochen zu haben. Auch auf weiteres Drängen blieben sie bei dieser Aussage.
Heute (24.06.) kommt ein Einschreiben des Deutschen Zahnarztes vom 16.06., in dem er behauptet, außer dem Mercedes Stern, jetzt Originaltext "durch weitere Gewaltanwendungen (Stösse, Tritte) hat der Wagen im Heckbereich erhebliche Beschädigungen von rund 3.500,-- Euro.
Bilder etc. waren nicht dabei.
Ich soll bis zum 30.06. 2600,-- überweisen und er unterlässt dann Anzeige etc. Wir haben die beiden noch mal massiv mit dem Schreiben konfrontiert und das Erscheinen vor einem italienischem Gericht in Aussicht gestellt, wo sie evtl. unter Eid aussagen müssen.
Sie bleiben bei der Aussage "nur der Stern" und so wie ich sie erlebt habe, glaube ich ihnen.
Ich weiß, sie können nun natürlich schlecht beurteilen, was ich für ein Vater bin und ob das bei den Jugendlichen laufend passiert.
Mein Sohn ist mit diesem Ereignis das erste auffällig geworden.
Jetzt habe ich mehrere Fragen:
1. wie sollen wir reagieren, wir haben natürlich schlechte Karten, aber warum meldet sich erst jemand nach über 10 Tagen, wenn er so einen hohen Schaden zu beklagen hat?
2. ich besitze eine Haftpflicht Versicherung, gibt es da eine Möglichkeit?

Ich würde mich sehr auf eine erfahrene Antwort freuen. Sollten wir uns gegen die vermeitliche "Abzocke" wehren, kann es im schlimmsten Fall auch noch gewaltig teurer werden.

Vielen Dank

24. Juni 2009 | 21:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Die von Ihnen beschriebenen Umstände mahnen in jedem Fall zur Vorsicht.
Für den weitergehenden Schaden im Heckbereich am Mercedes ist der Geschädigte darlegungs- und beweisverpflichtet.

Da der angerichtete Schaden von Ihrem Sohn und dessen Freund dem Grunde nach umgehend eingeräumt worden ist, spricht dies zunächst für die Glaubhaftigheit der Aussagen.

Vor diesem Hintergrund sehe ich derzeit keine Veranlassung, den angeblichen Schaden in Höhe von EUR 3.500,00 zu begleichen.

Sie sollten vielmehr einen Kollegen mit der Wahrnehmung der Interessen Ihres Sohnes beauftragen, um die derzeit unbegründeten Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2009 | 21:52

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Würde normalerweise auch so, wie von Ihnen vorgeschlagen, vorgehen.
Nur gibt es nicht nur in Italien einen Herrn Berlusconi, sondern auch sehr auslegungssfähige Gesetze.
D.h. die Schadenssumme kann sich gut sehr schnell verdoppeln (Gutachten etc.).
Dann wäre noch die Frage mit der Haftpflichtversicherung offen. Muss/kann sie einspringen?

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2009 | 22:25

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Die Haftpflichtversicherung schützt in der Regel auch bei Aufenthalten im Ausland.
Zur Sicherheit sollten Sie aber Ihre Vertragsbedingungen in Augenschein nehmen und mit Ihrem Versicherungsagenten klären, ob durch Kinder im Ausland begangene Schäden auch der Versicherungsschutz greift.

Der Hinweis auf Herrn Berlusconi in allen Ehren, aber auch in Italien gilt der rechtsstaatliche Grundsatz, dass für den Fall, dass sich ein Kläger eines Anspruchs berühmt, er diesen darlegen und zu beweisen hat.

Sie sollten spätestens dann einen in Italien zugelassenen Kollegen konsultieren, wenn der Schadensersatzanspruch des Mercedesfahreres rechtshängig gemacht worden ist.

Vorher sollte auf keinen Fall eine Ausgleichszahlung erfolgen. Darüber hinaus wird auch nicht Ihre Versicherung auf bloßen Zuruf hier eine Regulierung vornehmen.




Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de

Bewertung des Fragestellers 26. Juni 2009 | 08:43

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