§ 284 BGB, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
vom 18.2.2013
25 €
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Er hat mir heute geschrieben, dass er seinen anwalt kontaktiert hat. und nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/284.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 284 BGB: Ersatz vergeblicher Aufwendungen">§ 284 BGB</a>, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, Schadenersatz oder ähnliches verlagen wird. hat er wirklich das recht auf das geld. auch wenn zwischen uns kein vertrag besteht und er blind einer fremden person einen flug gebucht hat?