Kind auf städtischem Spielplatz verletzt
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, heute hat sich mein Kind, 8 Jahre alt, beim Spielen, auf einem öffentlich städtischen Spielplatz verletzt und sich dabei 2 Zehen gebrochen. Fallschilderung: Sie drehte eine Edelstahlscheibe, die mit einer Welle angebracht war. Es war ein Wasserbrunnen, den man zum Sprudeln brachte, indem man diese Scheibe drehte.