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Sachbeschädigung

| 13. Mai 2024 12:22 |
Preis: 60,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag
meine Ehefrau und ich betreiben eine Baumschule. Vor unserem Grundstück liegt ein Grünstreifen der der Gemeinde gehört. Wir haben damals in Absprache mit der Gemeinde große Obstbäume auf diesen Grünstreifen gepflanzt, damit die Kunden sich auch bildlich die Dimension solch eines großen Obstbaumes vorzustellen können wenn sie diesen dann kaufen. Nun ist einer dieser großen Bäume bei einer Motorsportveranstaltung schwer beschädigt worden. Der Veranstalter weigert sich den entstandenen Schaden zu regulieren mit der Begründung die Bäume würden ja auf öffentlichem Grund stehen. Können wir trotzdem verlangen das der Schaden reguliert wird. ER liegt bei ca. 8.000 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Deterding

13. Mai 2024 | 12:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

das Eigentum an einem Baum steht dem Grundstückseigentümer zu, auf dessen Grundstück die Pflanze verwurzelt und damit als wesentlicher Bestandteil verbunden ist im Sinne des § 94 Abs. 1 BGB.

Ansprüche wegen Sachbeschädigung kann also nur der Eigentümer haben.

Wenn Ihnen aber an dem Baum Nutzungsrechte zustanden, dann wären hier Ansprüche denkbar.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Bewertung des Fragestellers 15. Mai 2024 | 12:38

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. Mai 2024
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