Rückgewinnungshilfeverfahren
Folgendes habe ich vor kurzem gelesen: "In einem unter dem Az.: *** bei der Staatsanwaltschaft *** geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte *** als Geschäftsführer der Firma „ *** “ die Webseite *** betrieben. [....] Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht. Die Staatsanwaltschaft*** führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch.