Haus der Eltern
vom 2.10.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Meine Eltern besitzen ein Haus. Im Falle Ihres Todes beerben sie sich zuerst gegenseitig und dann soll ich die Alleinerbin sein, so haben sie ihr Testament beim Notar gemacht.