Widerspruch gemeinschaftliche Testament - Verfügung zugunsten Dritter
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Nach meinen bisherigen Erkundigungen fällt der Vermögenswert, der Gegenstand des Vertrages zugunsten Dritter ist, nicht in den Nachlass und ist daher dem Zugriff der Erben entzogen. ... Vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Sachverhalts erhielt ich jedoch vom Amtsgericht folgende gegenteilige Auskunft: Bei einem gemeinschaftlichen Testament hat sich der überlebende Ehegatte an das zu halten, was beide damals festgelegt haben und darf also im konkreten Fall das Erbe der Nichte nicht schmälern, in dem Vermögenswerte auf andere Personen übertragen werden. ... Oder würde es Sinn machen, einen Rechtsstreit - mit den damit verbundenen Kosten - in Kauf zu nehmen, um das mir vermachte Guthaben zu behalten?