Teilungsanordnung Immobilien, Wirksamkeit Schenkung vor Erbfall
vom 22.5.2021
für 70 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Der gekürzte Wortlaut im notariellen Testament lautet: §2 Zu meinen Erben setzte ich je zur Hälfte ein: Erbe A Erbe B §4 Hinsichtlich der mir gehörenden Eigentumswohnungen, bestimme ich folgende Teilungsanordnung: Erbe A erhält Eigentumswohnung 1 im EG Erbe B erhält Eigentumswohnung 2 im 1.OG Darüberhinausgehendes Nachlassvermögen ist unter meinen Erben aufzuteilen. ... Zur Frage 2, Erbe B fordert von Erbe A, dass diese Überweisung jetzt ausgeführt wird. Hat Erbe B einen rechtlichen Anspruch auf die Ausführung des Überweisungsträgers/der Schenkung zu Lasten von Erbe A.