Mutter verstorben , Bruder wohnt noch im Mietshaus, Haftung der Erbengemeinschaft.
vom 1.4.2018
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Mein Bruder hat nach dem Tod meines Vaters vor über 20 Jahren gemeinsam mit meiner Mutter ein Haus bewohnt ( ohne Mietvertrag). ... Der Anwalt des Vermieters spricht uns immer als Erbengemeinschaft an ( unsere Eltern haben in der Tat in der 90er Jahren einen Erbenvertrag beim Amtsgericht hinterlegt). Frage ist nun: Sind meine Schwester und ich für die Zahlung der Miete und weiteren Unterhalt des Hauses heranzuziehen wenn mein Bruder das Haus nicht verlässt sobald das Erbe aufgebraucht ist und somit die Miete nicht mehr bezahlt werden kann ?