Es geht um das Testament unserer Tante A (Schwester der Mutter meines Mannes), das 1980 verfasst wurde, von ihr und ihrem Ehemann B, die sich damals als erste Priorität gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben. ... Berliner Testament)) Das Testament enthält nachfolgend die Formulierung: „Nach dem Tod des Überlebenden soll der Nachlass (Eigentumswohnung – auf den Namen der Ehefrau (A) eingetragen und Wertpapiere) wie folgt aufgeteilt werden :(…) Hier werden aus der ersten Ehe des Ehemannes (B) die beiden angeheirateten Kinder (für die Tante also Stiefsohn C , Stieftochter D) mit verschiedenen Anteilen bedacht sowie der Satz „Die (Stief-) Enkeltochter E (damals wohl gerade geboren) soll mit 18 Jahren ausbezahlt (ohne Nennung einer Summe) werden. ... Nachdem die diversen Erben (XY) dauerhaft mit der Tante A bis zu ihrem Tode in 2020 eng in Kontakt standen, erfahren sie nach ihrem Tod zum ersten Mal, dass Teile der Stiefkinderfamilie (D und E) noch existieren.