Ziel der Erbregelung ist es, dafür zu sorgen, dass die betrieblich genutzten Gebäude(teile) nicht in
vom 10.6.2011
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Ziel der Erbregelung ist es, dafür zu sorgen, dass die betrieblich genutzten Gebäude(teile) nicht in den Besitz einer Erbengemeinschaft gelangen (Kinder und überlebende Ehegatte) oder der überlebende Ehegatte durch vorweggenommene Verfügungen (wie zum Beispiel im Berliner Testament gebunden)ist, sondern über den betrieblichen Teil der Erbschaft frei entscheiden kann.