Richtigen Pflichtanteilanspruch herausfinden
vom 24.2.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt liegt vor.Meine Mutter ist vergangenes Jahr verstorben.Sie war in zweiter Ehe mit meinem Stiefvater verheiratet.Bis zu Ihrem Tod wohnte ich mit im Haus.Jedoch ließen die Umstände und das Verhältniss zu meinem Stiefvater es nicht weiter zu, nach dem Tod meiner Mutter dort zu wohnen.Nunmehr wohne ich bei meiner Partnerin.Es liegt ein Testament vor, welches folgendes ausweist das mein Stiefvater Alleinerbe ist und wir beiden Stiefsöhne enterbt wurden und nur der Pflichtanteilanspuch besteht.Da mein Stiefvater phsychisch und körperlich labil ist und auch im Vorfeld war und in psychischer Behandlung stationär behandelt wurde und derzeit auch wieder ist, wurde ihm ein gesetztlicher Betreuer vom Amtsgericht zugeteilt.An diesen Betreuer und an meinen Steifvater haben wir schriftlich eine Nachlassbewertung geltend gemacht und unseren Pflichtteilanspruch angefordert. ... können diese das Erbe ausschlagen.Nun wären wir mit 1/8 Hausanteil beteiligt und Eigentümer und müssten doch für den Erhalt des Hauses aufkommen bzw. einen Käufer suchen etc?.... Was würden Sie mir insbesondere raten,wäre es nicht sinnvoller das ich mir einen Anwalt nehme der meinen Pflichtanteil in Höhe von ca 6000 € einfordert mit einem gerichtlichen Titel und wenn mein Steifvater nicht über Barmittel verfügt muss eine Hypothek in dieser Höhe aufgenommen werden, damit ich diese Auszahlung in bar erhalten kann.Das ist doch mein Recht?