Ehefrau begehrt Ausgleichsanspruch gegenüber Sohn wegen Schenkung
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Bezüglich des Nachlasses gilt gesetzliche Erbfolge, der Ehefrau in Zugewinngemeinschaft steht 1/2 zu.Wert Nachlaßwert ungefähr 1000.000,00 gesetzlicher Erbteil somit 50.000,00 Eur. Der Wert der Schenkungen innert 10 Jahren liegt indes bei ca 400.000,00 € also mehr als der Hälfte des gesetzl.Erbteils. Frage : Da kein Pflichtteilsergänzungsanspruch in Frage kommt, denn die Ehefrau ist gesetzliche Erbin in Erbengemeinschaft , da weder Testament noch Erbvertrag bestehen (nur notarieller Schenkungsvertrag ohne Anrechnungsklausel)geht es um den möglichen Ausgleichsanspruch nach § 2326 Abs.2 BGB,(Hälfteregelung ).