Hauskauf unverheirateter Partner, Erbschaftsregelung
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sein Sohn würde dann seinen Anteil an dem Haus voll erben, d. h. er würde dann die Hälfte des Hauses (oder jetzt noch der Schulden) besitzen. Da er noch minderjährig ist, würde dann die Mutter des Kindes (= Ex-Frau meines Partners) das Erbe verwalten? ... Normalerweise würden ich sagen, beide Partner setzen sich gegenseitig als Erbe ein; bei meinem Tod würde ich ja auch meinem Partner meinen Teil vererben.