Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine Generalvollmacht berechtigt nicht dazu, ein Testament zu verfassen. Dies muss persönlich geschehen.
Wenn Ihre Mutter ohne ein gültiges Testament verstirbt, tritt - trotz entgegenstehender Wünsche Ihrer Mutter - die gesetzliche Erbfolge ein. Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter nicht (mehr) verheiratet ist, so dass dann die Kinder zu gleichen Teilen erben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-