Nachlassverwaltung und -insolvenz
Der Vater des Fragestellers stirbt im April 2008 und hinterlässt ein sehr verworrenes Erbe aus vier verschiedenen Immobilien sowie aber auch sehr hohen darauf liegenden Schulden. ... Nun kam dem Fragesteller folgende Idee: Der Enkel nimmt das Erbe an und verkauft so bald wie möglich das kleinste der vier vorhandenen Häuser nach Preisermittlung durch einen Gutachter an seine Eltern. ... Von vornherein wäre aber klar, dass auf Dauer Nachlassverwaltung beantragt werden muss, um die finanzielle Haftung und die zeitaufwändige Abwicklung des Erbes auf jeden Fall auszuschließen.