Räumung der Wohnung bei Tod des Mieters und Erbausschlagung
vom 6.5.2019
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Wenige Tage nach Tod ihres Vaters kündigt die Tochter zunächst dessen Mietwohnung. Etwa einen Monat später teilt Sie mit, daß sie wegen Überschuldung das Erbe ausgeschlagen hat, und dies aller Voraussicht auch alle weiteren Verwandten tun werden. Sie sei jedoch bereit die Wohnung zu Räumen, allerdings habe man ihr bei Gericht gesagt daß Sie nun nicht mehr berechtigt sei die Wohnung zu betreten.