Kann das Testament dahingehend ausgelegt werden, dass von den Eheleuten sehr wahrscheinlich gewollt war, dass auch bei normalem Nacheinander-Versterben alle 5 Kinder gleichberechtigte Erben werden? Deutet nicht die in Klammern unter Punkt 1 genannte Begrifflichkeit "Berliner Testament" und der Hinweis des gleichberechtigten Vermögensaufbaus durch beide Eheleute darauf hin, dass die 5 Kinder erst zum Zuge kommen sollen, wenn beide verstorben sind? ... Kann diese Auslegung ggf. mit einem Brief des zuletzt verstorbenen Ehemannes (zeitliche Nähe zum Datum des Testaments) an ein Stiefkind untermauert werden, worin der Stiefvater bekräftigt, dass es ein Testament gibt, wonach alle 5 Kinder gleichberechtigt erben sollen?